Hier stellen wir Ihnen alle relevanten Informationen und Unterlagen zu unserer ordentlichen Hauptversammlung zusammen.
Einladung und Informationen
Beschlusspunkt 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2024
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen
Beschlusspunkt 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024
Beschlusspunkt 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Beschlusspunkt 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Beschlusspunkt 5.1
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen seines Prüfungsausschusses – vor, zu beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses 2025, sofern eine solche durchgeführt wird, bestellt
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 / 909 / EG der Kommission)
Beschlusspunkt 5.2
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlungen seines Prüfungsausschusses – vor, zu beschließen:
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Prüfer des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 bestellt
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen. Die Wahl zum Prüfer der Konzern-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Richtlinie 2006/43/EG vom 17. Mai 2006 (Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 (CSRD) eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangt und die Prüfung der Konzern-Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Beschlusspunkt 6
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen
Beschlusspunkt 7
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Beschlusspunkt 9
Beschlussfassung über die Billigung des überarbeiteten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Vor dem Hintergrund des Unternehmenswachstums hat der Aufsichtsrat das Vorstandsvergütungssystem einer Prüfung unterzogen und beschlossen der Hauptversammlung 2025 ein überarbeitetes System vorzulegen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen
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